APA (Advance Provisioning Allowance) (Obligatorische)
· A.P.A. (Vorschuss für die Bereitstellung): 35 % der Chartergebühr. Zur Deckung der folgenden Kosten, jedoch nicht beschränkt auf Treibstoff für Beiboote und Wassersportausrüstung; Speisen und Getränke für die Charter Party; Liegegebühren und andere Hafengebühren, einschließlich Lotsengebühren, örtliche Steuern, Tauchergebühren, Zollformalitäten, Gebühren für die Abfallentsorgung, Gebühren für Wasser und Strom vom Land; ggf. Gebühren der Spediteure; Persönliche Wäscherei der Charterparty; Miet- oder Kaufkosten für spezielle Ausrüstung, die auf Wunsch des Charterers an Bord gebracht wird, Landtransporte und Ausflüge, Nationalparkeintritte und andere Kosten für vom Charterer während des Charters angeforderte Dienstleistungen sowie alle anderen Kosten, die nicht als inbegriffen angegeben sind. A.P.A wird vom Kunden zusätzlich zur Chartergebühr für alle relevanten Kosten für das Schiff bezahlt, die nicht in der Chartergebühr enthalten sind. Sofern A.P.A die Kosten nicht vollständig übernimmt, zahlt der Kunde den darüber hinausgehenden Betrag an Bord in bar. Wenn die bei der Charter entstandenen Kosten geringer sind als der als A.P.A. angegebene Betrag, wird der nicht ausgegebene Betrag am Ende der Reise an den Kunden zurückerstattet. A.P.A beinhaltet kein Trinkgeld für die Crew - Zahlbar in der Basis
pro Buchung € 0